*** Auch auf Einstellgebühren anzuwenden *** Nicht dass sich die „Interessenvertretung“ der Reiterinnen und eigentlich auch der Pferdehalter irgendwie sinnvoll zur Wehr gesetzt hätte, aber zumindest eine umfassende Information hat der Bundesfachverband herausgegeben: Das Finanzministerium hat durch Änderung der Umsatzsteuerrichtlinie 2000 - in ihren Randziffern 1178 und 1179, wer das brauchen kann - klargestellt, dass auch für die Einstellgebühren – die sogenannte „Pensionsviehhaltung“ - von Pferden, sofern sie nicht zu Mast und Schlachtung gehalten und vorgesehen sind, die Anhebung der Umsatzsteuer von 10 auf 20 % mit 1. Jänner angewendet wird. Womit neben der hohen Inflation eine weitere schwerwiegende Erhöhung der Einstellgebühren auf uns zu kommt.
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