Recht und Gesetz

Haftet man auch noch für den Unfall eines Mietpferdes?

In meiner täglichen Praxis als Rechtsanwalt, der sich auch ständig mit „Pferdeangelegenheiten“ beschäftigt, hat sich vor kurzem ein aktueller Fall ereignet, der das Interesse verdient einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu werden. Der Sachverhalt stellt sich dar wie folgt:

Eine Freizeitreiterin und Pferdebesitzerin, deren Pferd jedoch gerade „platt“ war, hat sich – so wie auch schon mehrmals früher – vom Betreiber des Reitstalls stundenweise ein Pferd für Ausritte angemietet. Das vereinbarte Mietgeld wurde in bar bezahlt. Die Reiterin ist frohen Mutes gemeinsam mit einer Freundin, sohin insgesamt mit 2 Pferden, ausgeritten. Während einer entspannten Schrittrunde im Gelände erschrak plötzlich das Pferd unserer Reiterin, sprang auf eine Böschung und verletzte sich offensichtlich dabei. Es stellte sich in weiterer Folge ein Bruch des Vorderbeines heraus. Nun begehrt der Reitstallbetreiber und Vermieter des Pferdes von unserer Reiterin Schadenersatz. Er beabsichtigt eine Operation des Pferdes und will die Tierarztoperationskosten und Verdienstentgang für die weitere Nutzung des Pferdes geltend machen. Unsere Reiterin ist berechtigter Weise „völlig aus dem Häuschen“ und fragt mich um anwaltlichen Rat.


Bild: Archiv

Dieses Rechtsproblem ist wohl dahingehend zu beurteilen, dass jemand, der gegen Entgelt etwas zur Verfügung stellt (vermietet) auch das Risiko dafür trägt, wenn mit dem „Mietgegenstand“ sohin unserem Pferd etwas passiert. Die Forderung des Pferdestallbetreibers ist daher wohl nicht berechtigt und abzulehnen. Anders würde sich der Sachverhalt verhalten,
wenn etwa ausdrücklich vereinbart wurde, dass bei Verletzungen der Mieter (Reiter) die Haftung für entstehende Schäden gesondert übernimmt oder wenn etwa der Mieter (Reiter) sich schuldhaft oder vereinbarungswidrig verhält. Wenn zum Beispiel lediglich eine Schrittrunde beabsichtigt und vereinbart ist, der Mieter (Reiter) jedoch „wild durch die Gegend galoppiert“ oder über Hindernisse springt, etc. so kommt wohl eine Haftung des Mieters (Reiter) für daraus entstehende Verletzungen des Pferdes in Frage. Unabhängig von der Haftung dem Grunde nach wäre im gegenständlichen Fall auch zu überlegen, ob das Begehren des Reitstallbetreibers auf Ersatz der Operationskosten überhaupt berechtigt ist, da möglicherweise eine derartige Operation überhaupt nicht zielführend und fachwidrig sein könnte und bei einem allenfalls notwendigen Einschläfern des Pferdes lediglich der aktuelle Verkehrs- und Handelswert des Pferdes abzüglich der Fleischkosten der Höhe nach geltend gemacht werden könnte.

Eine derartige Situation und „Notlage“ unserer Reiterin kommt wohl in der Praxis des täglichen Schul- und Reitbetriebes öfter vor und zeigt, welche Schwierigkeiten und Probleme aus nicht eindeutigen Vereinbarungen oder Abmachungen entstehen können.
Es ist daher dringend zu empfehlen, dass in einer entsprechenden Vereinbarung (ähnlich einem Mitreitvertrag) unter anderem folgende Fragen geregelt sind:


· Vertragsgegenstand (welches Pferd, Alter etc.)
· Dauer (wie lang darf man das Pferd nutzen, etc.)
· Rechte und Pflichten des Mieters samt Haftungsbegrenzung (was ist alles mit dem Pferd erlaubt; Meldepflicht, wenn verletzt; darf auch jemand Dritter während dieser Zeit das Pferd nutzen; etc.)
· Rechte und Pflichten des Vermieters samt Haftungsbegrenzung und Erklärung, dass für das Pferd eine Haftpflichtversicherung besteht (z.B. Aufklärungspflichten über Eigenschaften des Pferdes, etc.)
· Entgelt (wie viel ist für die Benutzung zu zahlen; etc.)
· Sonstiges

Durch derartige Vereinbarungen können Streitigkeiten zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, wohl aber doch etwas minimiert werden. Es ist zu empfehlen, dass hier bei der Erstellung eines solchen Vertrages fachkundige juristische Hilfe in Anspruch genommen wird!

 

Veröffentlicht Samstag, 21. Mai 2011 15:59 von IHEP-Redaktion
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Kommentare

 

pferd43 sagte:

Totaler Blödsinn wenn ich mir ein Leihauto am Flughafen ausleihe binn ich für alles als Fahrzeuglenker haftbar ob Autobahnvinjette Winterreifen oder abgel.Pickerl warum sollte bei einem mietgegenstand Pferd etwas anderes gelten?????? wenn ich es mir ausborge so binn ich auch für alle konsquenzen haftbar und Verantwortlich, das sagt schon der normale Menschenbverstand welcher aber in unserer seltsamen Zeit auch schon sehr seltsama Blüten treibt. Ach ja so neben bei sagt das auch die STVG und das AbG in der das alles wunderbar und detailiert geregelt ist!

Juni 24, 2011 21:22
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