Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

Letzter Beitrag 12.03.2010, 16:32 von Nussi1. 16 Antworten.
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  •  07.03.2010, 20:01 1919338

    Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    hätt eine frage - wenn ich mit meinem Pferd mit lizenz starte, und mein mitreitmädl dann lizenzfrei startet, was zahlt sie dann?

    laut ÖTO hab ichs so verstanden, dass sie das Startgeld der liz.bewerbe zahlt, also 10,- statt 13,- , ich bilde mir aber ein, dass ich mal wo gelesen hab, dass sie dann nenngeld auch zahlen muss, obwohl dass ja eig bei liz.frei  nicht ist.

    was stimmt nun?

    Und stimmt es, dass ich sie dann beim Nennen übers ZNS mitnennen muss?

     

  •  07.03.2010, 20:11 1919358 Antwort zu 1919338

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    lisa und ich habens damals mit elli so gemacht das ich normal genannt hab - sie als ersatzreiter angegeben hab. dann beim turnier in der meldestelle normal die bewerbe und den jeweiligen reiter angeben und am besten zahlst du dann am ende des wochenende alle startgebühren und verrechnest sie selber mit deinem mädl zurück.

     zusammengefasst: NENNGEBÜHR- 1mal

                                 startgebühr - normal je nach Bewerb

    lg

  •  07.03.2010, 20:20 1919370 Antwort zu 1919358

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    hi,

    ja, aber ihr seit ja beide mit lizenz gestartet. Ich bild mir ein, mal wo gelesen zu haben, dass, wenn das pferd mit lizenz gestarte wird und am selben Turnier(tag?) auch lizenzfrei geht, der liz.frei-Starter auch Nenngebühr zahlen muss, wär ja dann voll viel. Hab aber eben jetz in der ÖTO nur gefunden, dass in dem Fall der liz.frei-Reiter das Startgeld der liz.Bewerbe zu zahlen hat, also 10,-.


    Ich kann sie schlecht als Ersatzreiter angeben, da sie ja ohne Lizenz startet, also gar nicht im ZNS aufscheint.
    (Abgesehn davon hab ich grad geschaut, im ZNS scheint beim Kapellerfeldturnier weder die Musikkür noch die liz.freien Bewerbe auf, kann also weder mich noch das Mädl nennen - sehr toll!!!)

     

  •  07.03.2010, 20:53 1919412 Antwort zu 1919370

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    Nennst dich einfach ganz normal über ZNS. Wenn du nur den einen Bewerb startest (Musikkür) und der nicht aufscheint, dann ruf mal dort an und frag ob du für den überhaupt NENNEN musst. Wenn ja, dann sag ihnen dass er nicht drinnen steht- klickst halt einfach irgendeinen Bewerb, hauptsache ist ja dass du genannt bist, für welche Bewerbe du dich nennst ist unwichtig- man muss ja sowieso am Tag davor MELDEN und da kannst dann die Bewerbe durchgeben die du wirklich startest. Und das mit lizenzfrei und dem Mädels machst auch am Tag davor beim MELDEN.

    Am Ende des Turnieres zahlts dann einfach alles zammen und gehts dann die Rechnung durch. Wenn ihr Box habts, is fair wenn jeder die Hälfte zahlt- sind ja schließlich beide gestartet. Bewerbe zahlt jeder seine- und fertig! 

  •  07.03.2010, 21:16 1919438 Antwort zu 1919412

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    glitzersteinchen:

    Bewerbe zahlt jeder seine- und fertig! 

    Ist mir schon klar! Nur was hat sie zu zahlen, da die Mutter das sicher gerne vorher wüsste, weil sie wird nicht begeistert sein, wenn sie 25,- nenngeld + startgeld + 1/2 hänger, ... zahlen muss, wenn ich ihr vorher sag, liz.frei ist eh nur 13,-.

    Mir gehts drum, ob zweimal NENNgeld gezahlt werden muss, weil das mal wo gestanden ist? Oder weniger Startgeld -

     Wird ein Pferd sowohl in Bewerben gem. § 801 (lizenzfrei)

    als auch in Bewerben der Klasse E (mit Lizenz) bzw. A oder

    höher gestartet, gelangt für Bewerbe gem. § 801 das Startgeld

    für Bewerbe ohne Geldpreise zur Verrechnung.

     

     

     

    Und dass liz.frei normalerweise am Vortag zu nennen ist, weiß ich, aber -

    Wird ein Pferd sowohl in Bewerben gem. § 801 (lizenzfrei)

    als auch in Bewerben der Klasse E (mit Lizenz) bzw. A oder

    höher gestartet, hat bei Turnieren der Kategorie B* und B, in

    der Vielseitigkeit auch Kategorie A, die Nennung über das

    ZNS zu erfolgen. Dies gilt auch für Turniere der Kategorie C,

    die über das ZNS zu nennen sind.

     

  •  08.03.2010, 11:59 1919882 Antwort zu 1919438

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    chipsigirl:
    glitzersteinchen:

    Bewerbe zahlt jeder seine- und fertig! 

    Ist mir schon klar! Nur was hat sie zu zahlen, da die Mutter das sicher gerne vorher wüsste, weil sie wird nicht begeistert sein, wenn sie 25,- nenngeld + startgeld + 1/2 hänger, ... zahlen muss, wenn ich ihr vorher sag, liz.frei ist eh nur 13,-.

    Mir gehts drum, ob zweimal NENNgeld gezahlt werden muss, weil das mal wo gestanden ist? Oder weniger Startgeld -

     Wird ein Pferd sowohl in Bewerben gem. § 801 (lizenzfrei)

    als auch in Bewerben der Klasse E (mit Lizenz) bzw. A oder

    höher gestartet, gelangt für Bewerbe gem. § 801 das Startgeld

    für Bewerbe ohne Geldpreise zur Verrechnung.

     

     

     

    Und dass liz.frei normalerweise am Vortag zu nennen ist, weiß ich, aber -

    Wird ein Pferd sowohl in Bewerben gem. § 801 (lizenzfrei)

    als auch in Bewerben der Klasse E (mit Lizenz) bzw. A oder

    höher gestartet, hat bei Turnieren der Kategorie B* und B, in

    der Vielseitigkeit auch Kategorie A, die Nennung über das

    ZNS zu erfolgen. Dies gilt auch für Turniere der Kategorie C,

    die über das ZNS zu nennen sind.

     

    Nenngeld wird für das Pferd bezahlt nicht für den Reiter.

    Wenn ein Reiter in einem Bewerb mit Lizenz startet, wird in der Meldestelle für dieses Pferd eine Nenngebühr eingetragen. Ist es ein Kategorie B Turnier, dann muss über das ZNS genannt, ist es ein Kategorie C Turnier dann direkt beim Veranstalter - bei beiden Varianten müssen am Vortag in der Meldestelle die Bewerbe genannt werden.

     

  •  08.03.2010, 13:45 1920003 Antwort zu 1919438

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    chipsigirl:
    glitzersteinchen:

    Bewerbe zahlt jeder seine- und fertig! 

    Ist mir schon klar! Nur was hat sie zu zahlen, da die Mutter das sicher gerne vorher wüsste, weil sie wird nicht begeistert sein, wenn sie 25,- nenngeld + startgeld + 1/2 hänger, ... zahlen muss, wenn ich ihr vorher sag, liz.frei ist eh nur 13,-.

    Mir gehts drum, ob zweimal NENNgeld gezahlt werden muss, weil das mal wo gestanden ist? Oder weniger Startgeld -

     Wird ein Pferd sowohl in Bewerben gem. § 801 (lizenzfrei)

    als auch in Bewerben der Klasse E (mit Lizenz) bzw. A oder

    höher gestartet, gelangt für Bewerbe gem. § 801 das Startgeld

    für Bewerbe ohne Geldpreise zur Verrechnung.

     

     

     

    Und dass liz.frei normalerweise am Vortag zu nennen ist, weiß ich, aber -

    Wird ein Pferd sowohl in Bewerben gem. § 801 (lizenzfrei)

    als auch in Bewerben der Klasse E (mit Lizenz) bzw. A oder

    höher gestartet, hat bei Turnieren der Kategorie B* und B, in

    der Vielseitigkeit auch Kategorie A, die Nennung über das

    ZNS zu erfolgen. Dies gilt auch für Turniere der Kategorie C,

    die über das ZNS zu nennen sind.

     

     

    Die Mutter wird wohl kaum glauben, dass es nur 13 euro kostet...

    Also nochmal: NEIN das mädel zahlt kein NENNgeld, das solltest faiererweise DU zahlen, da das Pferd ja wegen deinem Bewerb genannt werden muss- nicht wegen ihrem lizenzfreien. Sie zahlt nur ihren Bewerb- und eben 1/2 Hänger.

     

    Aber falls du eh niemanden glaubst hier herinnen und alles 15x nachfragst:

    Bürozeiten: Mo. - Do. 09:00 - 15:00 Uhr, Fr. 09:00 - 14:00

    Geiselbergstraße 26-32/Top 512
    A - 1110 Wien

    Tel: +43-1-7499261-49

     

    einfach mal anrufen... da kannst alles fragen was dir am Herzen liegt. (Sollte eigentlich sowieso das erste sein was man tut, bevor man seine Fragen irgendwo anders reinstellt und niemanden glaubt... der offiziellen stelle wirst wohl vertrauen.) 

  •  09.03.2010, 20:04 1921381 Antwort zu 1920003

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    War schonmal in der gleichen Situation: Nenngeld + Startgeld für Lizenz Bewerb zahlen, nur Startgeld für lzf. Da musst für lzf auch ned übers ZNS melden, sondern meist a paar Tage vorher via Email (siehe Auschreibung), dass kann die Person ohne Lizenz dann auch selber machen .

     

    LG

  •  10.03.2010, 11:55 1921950 Antwort zu 1921381

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    Nussi1:

    War schonmal in der gleichen Situation: Nenngeld + Startgeld für Lizenz Bewerb zahlen, nur Startgeld für lzf. Da musst für lzf auch ned übers ZNS melden, sondern meist a paar Tage vorher via Email (siehe Auschreibung), dass kann die Person ohne Lizenz dann auch selber machen .

     

    LG

    ja so hätte ichs auch gemacht, weil die lizenz ist ja auf den reiter bezogen und nicht aufs pferd. nennschluss fürs lizenzfreie ist meist eine woche vorm turnier, da kann man auch einfach dann per e mail nennen. bewerb, reitername und pferdename mit kopfnummer angeben, reitverein und fertig.

  •  10.03.2010, 12:05 1921969 Antwort zu 1921950

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    nennschluss fürs lizenzfreie ist meist eine woche vorm turnier, da kann man auch einfach dann per e mail nennen. 

    blödsinn.. wo steht irgendwo dass nennschluss für lizenzfrei eine woche vorher ist... nennschluss ist am tag davor wenn die meldestelle aufmacht. da melden alle restlichen und die lizenzfreien eben auch. Manchmal kannst uch noch 2 stunden vorm bewerb nennen- wenn die startliste dann fertig sein muss.

    und ich kann dir aus erfahrung sagen: die meldestelle hat es gar nicht gern wenn man sich per mail anmeldet... 

  •  10.03.2010, 14:44 1922169 Antwort zu 1921969

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    also per mail würde ich auch nicht nennen ausser es wird unbedingt verlangt. Solche mails verschwinden nämlich ausgesprochen gerne und dann hast du gar nichts. Wichtig ist vorallem dass man am Vortag bis 19:00 Uhr "meldet" egal ob mit oder ohne Lizenz. Spätere Meldungen können nur mit Zustimmung des Turnierbeauftragten entgegen genommen werden und wenn dann schon viele Starter sind und es sich mit dem Zeitplan nicht ausgeht kann man auch Pech haben und nicht reiten dürfen.
  •  10.03.2010, 19:37 1922427 Antwort zu 1922169

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    Nennschluss bei lizfrei ist definitiv ne woche vorher, steht auch immer extra bei der ausschreibung dabei.

    und ich hab immer per mail genannt, hat immer funktioniert.

    und melden und nennen ist ein unterschied bitte ..

  •  11.03.2010, 9:37 1922850 Antwort zu 1922427

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    Desilein:

    Nennschluss bei lizfrei ist definitiv ne woche vorher, steht auch immer extra bei der ausschreibung dabei.

    und ich hab immer per mail genannt, hat immer funktioniert.

    und melden und nennen ist ein unterschied bitte ..

    Ich weiß nicht wo du bisher genannt hast, aber wir veranstalten selbst laufend Turniere und das höre ich zum ersten Mal.

    Für Lizenzfrei Bewerbe gibt es keinen Nennschluss. Es ist so, dass für jeden Bewerb, egal ob mit oder ohne Lizenz, am Vortag bis 19:00 Uhr zu nennen ist. Das ist der einzige Nennschluss der für einen Lizenzfreien Reiter relevant ist.

     

    Per Mail würde ich nur nennen, wenn der Veranstalter das als Onlinesystem anbietet, sonst wäre ich mir da nicht sicher, ob das auch wirklich an die Meldestelle weitergegeben wird.

     

    Ich für meine Person würde von meinem Mitreiter nicht verlangen, dass er die Nenngebühr für mein Pferd zahlen soll, wenn er gar keine Lizenzbewerbe gehen kann. Aber das ist Ansichtssache bzw. eine Sache die man sich vor der Turniersaison ausmachen sollte.

     

  •  11.03.2010, 11:01 1923000 Antwort zu 1922850

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    Nennen: Prinzipielle Anmeldung zum Turnier - Nennschluss lt. Ausschreibung.

     Für lizenzfreie Bewerbe gilt: Nennschluss am Vortag des Bewerbes (meistens bis 19:00 - genaue Zeit lt. Ausschreibung)

     

    Melden: definitive Bekanntgabe der Starts - dies hat IMMER in der Meldestelle zu geschehen - Meldeschluss im Normalfall am Vortag des Bewerbes 19:00 - steht in der Ausschreibung.

     

    Viele Veranstalter wünschen eine Bekanntgabe der lizenfreien Starts bis eine Woche vor dem Turnier, damit sie den Zeitplan genauer kalkulieren können.

    Melden per Internet/Mail ist nur dann  gültig, wenn dies ausdrücklich angeboten wird (es gibt ein paar Veranstalter die das tun) 

     Ansonsten gilt: am Vortag bei der Meldestelle entweder persönlich oder per Telefon melden (Öffnungszeiten der Meldestelle, Telefonnummer und bis wann spätestens zu melden ist, steht in der Ausschreibung) und nochmals die Bewerbe bekanntgeben die man tatsächlich startet.

     

    Für Bewerbe ohne Lizene gilt das Startgeld von EUR 13 pro Bewerb - kein Nenngeld

    Für Bewerbe mit Lizenz gilt das Startgeld (gemeinsames Richten EUR 10,-, getrenntes Richten: EUR 13,-) pro Bewerb + ein einmaliges Nenngeld von EUR 25,- für das Turnier.



  •  11.03.2010, 20:00 1923501 Antwort zu 1923000

    AW: Turnierfrage - Pferd in 2 Bewerben

    ich bin aus salzburg, vl ists da anders

    aber hier zb:

    http://www.fena.at/Download/Turnier/2010/10433.pdf

    das turnier ist am 04.04 und nennschluss für lizenzfrei definitiv am 27.03. es sei denn ich bin ganz blöd ;-)

    und als ich meine lizenz noch nicht hatte sind wir oft in wels gestartet und da wars auch so ..

     

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