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2x Geringfügig
Letzter Beitrag 10.09.2010, 10:36 von lisalein. 13 Antworten.
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09.09.2010, 11:16 |
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09.09.2010, 11:22 |
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Wilma
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du mußt dann im nächsten Jahr mittels Steuerausgleich nachzahlen. D.h. rechtzeitig Geld dafür zur Seite legen.
Grob ausrechnen kannst es hier: https://www.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/BruttoNetto/BruttoNetto.htm
und hier die Summe aus beiden Bezügen eingeben - dann siehst, wieviel dir theoretisch im Monat übrig bleiben. hängt natürlich auch davon ab, wieviel Sonderausgaben du geltend machen kannst - vielleicht hebt es sich dann wieder auf
edit: bei 732 gibts eh no ka Lohnsteuer - da kriegst dann mit dem jahresausgleich sogar noch was retour (die Negativsteuer - glaub 110 euro sind das)
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09.09.2010, 11:25 |
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nova
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steuern werden keine anfallen, weill du mit 2 geringfügigen jobs noch immer unter € 11.000 im jahr bleibst.
wegen der sozialversicherung würd ich mich an deiner stelle bei der krankenkasse erkundigen, nicht dass du dann ne überraschung erlebst und da was nachzahlen musst.
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09.09.2010, 11:25 |
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catori
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sv oder so musst auf jeden fall zahlen, sonst würd ja jeder nurmerh geringfügig arbeiten *ggg* im internet findest einige brutto-netto-rechner, da bekommst dann nen überblick was die dann ürbig bleibt.
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09.09.2010, 11:31 |
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nova
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Wilma:
du mußt dann im nächsten Jahr mittels Steuerausgleich nachzahlen. D.h. rechtzeitig Geld dafür zur Seite legen.
Grob ausrechnen kannst es hier: https://www.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/BruttoNetto/BruttoNetto.htm
und hier die Summe aus beiden Bezügen eingeben - dann siehst, wieviel dir theoretisch im Monat übrig bleiben. hängt natürlich auch davon ab, wieviel Sonderausgaben du geltend machen kannst - vielleicht hebt es sich dann wieder auf
edit: bei 732 gibts eh no ka Lohnsteuer - da kriegst dann mit dem jahresausgleich sogar noch was retour (die Negativsteuer - glaub 110 euro sind das)
wilma ist mir zuvor gekommen.
negativsteuer erhöht sich übrigens auf € 240, wenn du pendlerpauschale beantragst.
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09.09.2010, 11:45 |
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cicerona
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überall und doch auch wieder nicht
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fa ist da nicht so das heikle thema, denn du bleibst ja mit beiden einkünften zusammen lohsteuerfrei
aber achtung bei der sv - die werden dir was verreichnen und das ist nicht gerade wenig - hatte einen ähnlichen fall ein ger. job lief sept., okt, (mit rund 250 euro), ein weiterer mit 50 euro sept. bis dez und ein dritter mit voller geringfügigkeit (war damals noch ein wenig geringer) sept. bis nov .... im endeffekt durfte ich dann rund 240 euro der sv zahlen!
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09.09.2010, 11:47 |
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cicerona
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überall und doch auch wieder nicht
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noch eine info
Geringfügige Beschäftigungen
Mehrfach geringfügig beschäftigt
Üben Sie mehrere geringfügige Beschäftigungen aus und übersteigt das gesamte Entgelt aus allen diesen geringfügigen Beschäftigungen den Betrag von EUR 366,33 im Monat, sind Sie in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert (keine freiwillige Versicherung) und haben vom gesamten Entgelt Beiträge zu entrichten.
Leistungsanspruch aufgrund Pflichtversicherung
Auf Grund dieser Pflichtversicherung haben Sie vollen Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung.
Leistungszuständig ist im Regelfall die Gebietskrankenkasse Ihres Wohnsitzes.
Wenn alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im gesamten Kalenderjahr die Zugehörigkeit zu einer Betriebskrankenkasse, zur Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen oder zur Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues begründen, ist dieser Krankenversicherungsträger leistungszuständig.
Ihre Vorteile
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Die Beschäftigungszeiten zählen auch als Beitragszeiten für die Pensionsversicherung |
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Die daraus erzielten Einkommen erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Pension | |
Geringfügige Beschäftigung neben einer bereits bestehenden Vollversicherung
Üben Sie die geringfügige Beschäftigung neben einer bereits bestehenden vollversicherten unselbständigen Beschäftigung aus, sind auch Ihre geringfügigen Einkommen beitragspflichtig.
Sie haben Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge zu entrichten, unabhängig davon, ob Sie bereits vollversichert sind.
Leistungsanspruch und Zuständigkeit
Sie haben aus Ihrem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis vollen Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung.
Leistungszuständig ist der Krankenversicherungsträger,bei dem Sie bereits Ihre Vollversicherung haben.
Ihre Vorteile
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Das Einkommen aus Ihrer geringfügigen Beschäftigung wird für die Pension berücksichtigt | |
Beitragszahlung
Wenn einer der beiden oben genannten Fälle (mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander oder zu einer Vollversicherung) auf Sie zutrifft, haben Sie Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung zu zahlen. Die Höhe der Beitragszahlung ist abhängig vom gesamten geringfügigen Entgelt sowie vom Beitragssatz. Der Beitragssatz beträgt insgesamt
Die Beiträge werden Ihnen im folgenden Kalenderjahr vorgeschrieben.
Wir empfehlen Ihnen aber monatlich eine Beitragsvorauszahlung zu leisten. Wenn Sie diese monatliche Zahlung wünschen, setzen Sie sich einfach mit dem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung.
Eine monatliche Beitragszahlung hat jedenfalls dann zu erfolgen, wenn Sie aus dieser Versicherung eine Leistung aus der Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
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09.09.2010, 21:27 |
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10.09.2010, 9:13 |
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