Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

Letzter Beitrag 12-19-2011, 20:20 von PAOLA. 10 Antworten.
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  •  12-14-2011, 21:10 2349106

    Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

    Hey!

    Für Reitlehrer gibt es ja nur eine Versicherung, egal welche Ausbildung derjenige hat.

    Was genau ist mit dieser Versicherung abgedeckt? Mir wurde immer gesagt, im Normalfall das, was in der entsprechenden Ausbildung, die der Reitlehrer hat, enthalten ist. Aber was ist mit Reitlehrern, die z.B. keinen Übungsleiter haben (gibt ja auch genug ohne Ausbildung)? Oder bei der Leitung von Ausritten (da müsste man dann ja rein theoretisch zusätzlich wanderreitführer sein, da das ja im übungsleiter auch nicht enthalten ist)? Was ist wenn Reitschüler gebisslos reiten und dann was passiert?

    glg

  •  12-14-2011, 22:17 2349131 Antwort zu 2349106

    AW: Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

    steigt die versicherung im zweifelsfall nicht sowieso aus...??? folgendes gedankenbeispiel:

    1. beispiel: reitlehrer unterrichtet etwas, worüber er keine prüfung abgelegt hat, es passiert was

    versicherung sagt: sie haben keine prüfung abgelegt,  sie können/dürfen das nicht unterrichten und sind somit diesbezüglich nicht versichert

    2. beispiel: reitlehrer unterrichtet etwas, was seiner qualifikation und seinem wissen (absolvierte prüfung) entspricht, trotzdem "geht was schief" und es passiert was

    versicherung: sie hätten das können/wissen müssen, warum haben sie es nicht verhindert / trotzdem getan, schaden wird nicht bezahlt

    nur mal so in den raum gestellt, keine persönliche erfahrung damit gemacht

    vielleicht kann mich jemand mit gegenteiligem (positivem) überraschen :)

  •  12-14-2011, 22:28 2349137 Antwort zu 2349131

    AW: Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

    Versicherungen wollen in erster Linie Geld verdienen nicht ausgeben, soviel ist klar...
    Hab ich da Verklärung der guten alten Zeiten, oder war das früher nicht so, dass man bei jedem Pups Angst vor Gerichten und finanziell nicht absehbaren Folgen haben hat müssen? Was ist da passiert? Zu billige Rechtschutzversicherungen? peinlich
  •  12-15-2011, 6:42 2349167 Antwort zu 2349137

    AW: Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

    @unbekannt: gegenfrage: wie würdest du als versicherung handeln, wenn sich jemand, der keinen führerschein besitzt, ins auto setzt und einen schaden verursacht.......... würdest du das zahlen?

    also, rechtliche lage, von der versicherung aus gesehn: 

    1) es wird bei versicherungsabschluss NICHT überprüft, ob der versicherte (=reitlehrer) eine passende qualifikation besitzt, da dies in den bedingungen als "obligenheit" des versicherungsnehmers angeführt wird. es wird auch bei anderen berufshaftpflichtversicherungen (lehrer, tischler, arzt usw.) KEIN qualifikationsnachweis verlangt, weil eben: siehe oben!

    2) eine haftpflicht ist dafür da, um schäden an dritten zu bezahlen und ungerechtfertigte ansprüche, die an den versicherungsnehmer gestellt werden, abzuweisen! weiters MUSS ein verschulden des versicherungsnehmers vorliegen, sonst wäre es nämlich höhere gewalt und dagegen kann man sich nicht versichern lassen!

    3) die versicherung steigt aus, wenn der versicherungsnehmer obliegenheitsverletzungen (sind in den bedingungen jeder polizze zu finden) begeht - d.h. im normalfall wird der schaden an den dritten (=geschädigter) bezahlt, aber beim vers-nehmer regressiert!

    4) im zweifelsfalle, bzw. um den unfallhergang und das ganze drumherum bewerten zu können, kommt nach einem schadensfall ein sachverständiger. ich hab da einen fall erlebt, wo der sv in den betrieb kam, und da der unfall bei einem ausritt passierte, sind rl und sv mit genau den gleichen pferden die gleiche strecke abgeritten............ nachdem dem rl. kein grobfahrlässiges verschulden nachgewiesen werden konnte (totbraves schulmuli, leichtes gelände usw.) hat die vers. den schaden übernommen.

    @angi: ich glaube, es geht weniger um bagatellschäden, sondern eher um gravierende dinge............... was, wenn ein reitschüler blöd vom pferd plumpst und querschnittsgelähmt ist? (und dafür reichts, dass das muli stolpert) 

    ne reitlehrerversicherung gibts übrigens über den österr. sportlehrerverband "für ein butterbrot"! die allerdings WOLLEN als qualifikation zumindest den übungsleiter - was manchen ja auch wieder nicht recht ist.

    und sonst kann ich nur jedem empfehlen, sich ganz genau bei seiner versicherung (bitte, in der zuständigen fachabteilung - net beim betreuer, weil das ist ein absolutes nieschenprodukt mit 1000 besonderheiten!) zu erkundigen - bei sonderfällen (gebissloses unterrichten usw.) UNBEDINGT in der polizze niederschreiben lassen!!!!!

  •  12-15-2011, 10:41 2349309 Antwort zu 2349167

    AW: Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

  •  12-15-2011, 11:33 2349346 Antwort zu 2349167

    AW: Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

    striziwuzi:

    @angi: ich glaube, es geht weniger um bagatellschäden, sondern eher um gravierende dinge............... was, wenn ein reitschüler blöd vom pferd plumpst und querschnittsgelähmt ist? (und dafür reichts, dass das muli stolpert)



    Aber dessen muß man sich doch bewusst sein, wenn man sich auf ein Pferd setzt, oder? Das ist ein gefährlicher Sport, da passiert viel und ein Pferd ist immer ein schwer kalkulierbares Sicherheitsrisiko. Ich würd jedenfalls im Traum nicht auf die Idee kommen den Trainer zu verklagen, wenn mein Pferd stolpert peinlich
  •  12-15-2011, 11:53 2349359 Antwort zu 2349346

    AW: Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

    wenn du aber anfänger bist, auf einem pferd sitzt, welches während dieser trainerstunde öfters stolpert und beim 5. mal mit dir hinfällt und dich verletzt, dann hat der trainer sehr wohl die haftung zu übernehmen, da er aufgrund seiner ausbildung hätte wissen müssen, dass mit diesem pferd etwas nicht stimmt und das gefährlich werden kann.......

    wenn das pferd beim ersten mal stolpert und gleich hinfällt, würde das nur in dieses gebiet hineinfallen, wenn es vorher eindeutig lahm ging....

    die zahlt wenn durch mein schuldhaftes verhalten jemandem dritten etwas zustösst 

  •  12-15-2011, 12:01 2349375 Antwort zu 2349359

    AW: Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

    Stimmt ich geh da zu viel von erwachsenen Menschen, die schon reiten können aus ;-)
  •  12-19-2011, 13:43 2350976 Antwort zu 2349375

    AW: Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

    Ich habe in diesem Zusammenhang auch mal eine blöde Frage...

    Was ist, wenn der Reitlehrer ein vor der Stunde gesundes, anfängertaugliches Pferd an der Longe mit Reitschüler drauf hat, von der Hallenwand rast eine Katze (warum auch immer) einmal quer durch die Halle, Pferd erschrickt, hüpft, Reitschüler plumpst runter und tut sich was? Was soll der Reitlehrer denn machen? Sich der Katze in den Weg stellen? Zum Pferd hinhechten, um den fallenden Schüler aufzufagen? Wird dann die Katze haftbar gemacht? Oder der Stallbesitzer, weil gefährliche Samtpfoten auf seinem Gelände leben?

    Irgendwie stört es mich, daß man immer auf alle Eventualitäten hinweisen muß, nur damit man nicht verklagt wird. (Entspricht der Warnung, daß man Katzen nicht in die Mikrowelle setzen darf und das Gerät aufdrehen.)

  •  12-19-2011, 19:21 2351118 Antwort zu 2350976

    AW: Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

    beim obigen beispiel, sofern das pferd wirklich anfängertauglich und longenroutiniert ist, wird vorallem der geschädigte leer ausgehen.............. weil einfach KEINER schuld hat! (haftpflicht zahlt im verschuldensfall!!!!!!!! siehe: autohaftpflichtversicherung)

    sowas nennt sich restrisiko, höhere gewalt, tierrisiko - wie auch immer.

    wenn der reitlehrer aber sagt: wir galoppieren heute, der schüler aber nicht will, weil er angst hat - und der reitlehrer das pferd (z.b. an der longe) dann doch angaloppiert, der schüler fällt und tut sich was - DANN ist der reitlehrer dran! das ist nämlich mutwillig! (so, als würde man absichtlich mit dem auto in ein anderes rein fahren)

  •  12-19-2011, 20:20 2351151 Antwort zu 2349106

    AW: Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

    Hafibär:

    Hey!

    Für Reitlehrer gibt es ja nur eine Versicherung, egal welche Ausbildung derjenige hat.

    Was genau ist mit dieser Versicherung abgedeckt? Mir wurde immer gesagt, im Normalfall das, was in der entsprechenden Ausbildung, die der Reitlehrer hat, enthalten ist. Aber was ist mit Reitlehrern, die z.B. keinen Übungsleiter haben (gibt ja auch genug ohne Ausbildung)? Oder bei der Leitung von Ausritten (da müsste man dann ja rein theoretisch zusätzlich wanderreitführer sein, da das ja im übungsleiter auch nicht enthalten ist)? Was ist wenn Reitschüler gebisslos reiten und dann was passiert?

    glg

    Ja, die Versicherung versichert dich wohl, das heißt sie nehmen dein Geld.

    Wenn etwas passiert, benötigt es aber einen Qualifikationsnachweis, besonders wenn etwas vor Gericht geht. Sonst decken sie den Schadensfall nicht.

     Hier gilt momentan die FN Ausbildung ÜL-Reitwart-Instruktor-Trainer als Nachweis. Bei Exkursen, wie gebisslos reiten usw. entscheidet ein Sachverständiger, ob das angemessen ist nach dem Ausbildungsstand von Pferd und Reiter und den Umgebungsfaktoren.  

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