@unbekannt: gegenfrage: wie würdest du als versicherung handeln, wenn sich jemand, der keinen führerschein besitzt, ins auto setzt und einen schaden verursacht.......... würdest du das zahlen?
also, rechtliche lage, von der versicherung aus gesehn:
1) es wird bei versicherungsabschluss NICHT überprüft, ob der versicherte (=reitlehrer) eine passende qualifikation besitzt, da dies in den bedingungen als "obligenheit" des versicherungsnehmers angeführt wird. es wird auch bei anderen berufshaftpflichtversicherungen (lehrer, tischler, arzt usw.) KEIN qualifikationsnachweis verlangt, weil eben: siehe oben!
2) eine haftpflicht ist dafür da, um schäden an dritten zu bezahlen und ungerechtfertigte ansprüche, die an den versicherungsnehmer gestellt werden, abzuweisen! weiters MUSS ein verschulden des versicherungsnehmers vorliegen, sonst wäre es nämlich höhere gewalt und dagegen kann man sich nicht versichern lassen!
3) die versicherung steigt aus, wenn der versicherungsnehmer obliegenheitsverletzungen (sind in den bedingungen jeder polizze zu finden) begeht - d.h. im normalfall wird der schaden an den dritten (=geschädigter) bezahlt, aber beim vers-nehmer regressiert!
4) im zweifelsfalle, bzw. um den unfallhergang und das ganze drumherum bewerten zu können, kommt nach einem schadensfall ein sachverständiger. ich hab da einen fall erlebt, wo der sv in den betrieb kam, und da der unfall bei einem ausritt passierte, sind rl und sv mit genau den gleichen pferden die gleiche strecke abgeritten............ nachdem dem rl. kein grobfahrlässiges verschulden nachgewiesen werden konnte (totbraves schulmuli, leichtes gelände usw.) hat die vers. den schaden übernommen.
@angi: ich glaube, es geht weniger um bagatellschäden, sondern eher um gravierende dinge............... was, wenn ein reitschüler blöd vom pferd plumpst und querschnittsgelähmt ist? (und dafür reichts, dass das muli stolpert)
ne reitlehrerversicherung gibts übrigens über den österr. sportlehrerverband "für ein butterbrot"! die allerdings WOLLEN als qualifikation zumindest den übungsleiter - was manchen ja auch wieder nicht recht ist.
und sonst kann ich nur jedem empfehlen, sich ganz genau bei seiner versicherung (bitte, in der zuständigen fachabteilung - net beim betreuer, weil das ist ein absolutes nieschenprodukt mit 1000 besonderheiten!) zu erkundigen - bei sonderfällen (gebissloses unterrichten usw.) UNBEDINGT in der polizze niederschreiben lassen!!!!!