2x Geringfügig

Letzter Beitrag 09-10-2010, 10:36 von lisalein. 13 Antworten.
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  •  09-09-2010, 11:10 2058978

    2x Geringfügig

    Habe jetzt als Notlösung einen geringfügigen Job bekommen, brauche aber einen zweiten (besser wäre Teilzeit 20-25Std gewesen). Ich weiß dass 2 geringfügige Jobs nicht das Optimum sind, aber genau kenne ich mich nicht aus. Angenommen ich bekomme 2x das Geringfügig-Maximum von 366 Euro Pro Monat: Kann ich dann damit rechnen, dass mir 650 Euro überbleiben? Bzw habe ich dann überhaupt Abgaben/Steuern?? Muss ich mich selbst versichern? Normalerweise habe ich studentische Selbstversicherung. Evt hat ja schon jemand Erfahrung und kann Nützliches berichten, würde mich freuen! :)
  •  09-09-2010, 11:16 2058984 Antwort zu 2058978

    AW: 2x Geringfügig

    steuern mußt zahlen, das fa nimmt beides zusammen und davon wird berechnet....
  •  09-09-2010, 11:22 2058991 Antwort zu 2058984

    AW: 2x Geringfügig

    du mußt dann im nächsten Jahr mittels Steuerausgleich nachzahlen. D.h. rechtzeitig Geld dafür zur Seite legen.

    Grob ausrechnen kannst es hier: https://www.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/BruttoNetto/BruttoNetto.htm

    und hier die Summe aus beiden Bezügen eingeben - dann siehst, wieviel dir theoretisch im Monat übrig bleiben. hängt natürlich auch davon ab, wieviel Sonderausgaben du geltend machen kannst - vielleicht hebt es sich dann wieder auf

    edit: bei 732 gibts eh no ka Lohnsteuer - da kriegst dann mit dem jahresausgleich sogar noch was retour (die Negativsteuer - glaub 110 euro sind das)

  •  09-09-2010, 11:25 2058997 Antwort zu 2058984

    AW: 2x Geringfügig

    steuern werden keine anfallen, weill du mit 2 geringfügigen jobs noch immer unter € 11.000 im jahr bleibst.

    wegen der sozialversicherung würd ich mich an deiner stelle bei der krankenkasse erkundigen, nicht dass du dann ne überraschung erlebst und da was nachzahlen musst.

  •  09-09-2010, 11:25 2058998 Antwort zu 2058984

    AW: 2x Geringfügig

    sv oder so musst auf jeden fall zahlen, sonst würd ja jeder nurmerh geringfügig arbeiten *ggg*

     

     

    im internet findest einige brutto-netto-rechner, da bekommst dann nen überblick was die dann ürbig bleibt.

  •  09-09-2010, 11:31 2059008 Antwort zu 2058991

    AW: 2x Geringfügig

    Wilma:

    du mußt dann im nächsten Jahr mittels Steuerausgleich nachzahlen. D.h. rechtzeitig Geld dafür zur Seite legen.

    Grob ausrechnen kannst es hier: https://www.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/BruttoNetto/BruttoNetto.htm

    und hier die Summe aus beiden Bezügen eingeben - dann siehst, wieviel dir theoretisch im Monat übrig bleiben. hängt natürlich auch davon ab, wieviel Sonderausgaben du geltend machen kannst - vielleicht hebt es sich dann wieder auf

    edit: bei 732 gibts eh no ka Lohnsteuer - da kriegst dann mit dem jahresausgleich sogar noch was retour (die Negativsteuer - glaub 110 euro sind das)

    wilma ist mir zuvor gekommen.

    negativsteuer erhöht sich übrigens auf € 240, wenn du pendlerpauschale beantragst.

  •  09-09-2010, 11:32 2059010 Antwort zu 2058998

    AW: 2x Geringfügig

    Steuern sind nicht das Problem, aber Sozialversicherung mußt nachzahlen und das ist nicht so wenig. Denn als Student bist nur krankenversichern, NICHT pensionsversichert! Und die Sozialversicherung fackelt auch nicht lang rum, die pfänden dich zur Not!

    Kathi (die da lieber vorher genau nachfragen und genug Geld auf die Seite legen würde)

  •  09-09-2010, 11:45 2059028 Antwort zu 2059010

    AW: 2x Geringfügig

    fa ist da nicht so das heikle thema, denn du bleibst ja mit beiden einkünften zusammen lohsteuerfrei

    aber achtung bei der sv - die werden dir was verreichnen und das ist nicht gerade wenig - hatte einen ähnlichen fall ein ger. job lief sept., okt, (mit rund 250 euro), ein weiterer mit 50 euro sept. bis dez und ein dritter mit voller geringfügigkeit (war damals noch ein wenig geringer) sept. bis nov .... im endeffekt durfte ich dann rund 240 euro der sv zahlen!

  •  09-09-2010, 11:47 2059034 Antwort zu 2059028

    AW: 2x Geringfügig

    noch eine info

    Geringfügige Beschäftigungen

    Mehrfach geringfügig beschäftigt

    Üben Sie mehrere geringfügige Beschäftigungen aus und übersteigt das gesamte Entgelt aus allen diesen geringfügigen Beschäftigungen den Betrag von EUR 366,33 im Monat, sind Sie in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert (keine freiwillige Versicherung) und haben vom gesamten Entgelt Beiträge zu entrichten.
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    Leistungsanspruch aufgrund Pflichtversicherung

    Auf Grund dieser Pflichtversicherung haben Sie vollen Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung.

    Leistungszuständig ist im Regelfall die Gebietskrankenkasse Ihres Wohnsitzes.

    Wenn alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im gesamten Kalenderjahr die Zugehörigkeit zu einer Betriebskrankenkasse, zur Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen oder zur Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues begründen, ist dieser Krankenversicherungsträger leistungszuständig.
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    Ihre Vorteile

      Die Beschäftigungszeiten zählen auch als Beitragszeiten für die Pensionsversicherung
      Die daraus erzielten Einkommen erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Pension
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    Geringfügige Beschäftigung neben einer bereits bestehenden Vollversicherung

    Üben Sie die geringfügige Beschäftigung neben einer bereits bestehenden vollversicherten unselbständigen Beschäftigung aus, sind auch Ihre geringfügigen Einkommen beitragspflichtig.

    Sie haben Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge zu entrichten, unabhängig davon, ob Sie bereits vollversichert sind.
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    Leistungsanspruch und Zuständigkeit

    Sie haben aus Ihrem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis vollen Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung.

    Leistungszuständig ist der Krankenversicherungsträger,bei dem Sie bereits Ihre Vollversicherung haben.


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    Ihre Vorteile

      Das Einkommen aus Ihrer geringfügigen Beschäftigung wird für die Pension berücksichtigt
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    Beitragszahlung

    Wenn einer der beiden oben genannten Fälle (mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander oder zu einer Vollversicherung) auf Sie zutrifft, haben Sie Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung zu zahlen.

    Die Höhe der Beitragszahlung ist abhängig vom gesamten geringfügigen Entgelt sowie vom Beitragssatz.

    Der Beitragssatz beträgt insgesamt
      bei einer Angestelltentätigkeit 13,65 %
      bei einer Arbeitertätigkeit 14,20 %
     

    Hinzu kommt in den meisten Fällen noch die Arbeiterkammerumlage in der Höhe von 0,5 %


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    Die Beiträge werden Ihnen im folgenden Kalenderjahr vorgeschrieben.

    Wir empfehlen Ihnen aber monatlich eine Beitragsvorauszahlung zu leisten. Wenn Sie diese monatliche Zahlung wünschen, setzen Sie sich einfach mit dem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung.

    Eine monatliche Beitragszahlung hat jedenfalls dann zu erfolgen, wenn Sie aus dieser Versicherung eine Leistung aus der Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
  •  09-09-2010, 18:32 2059476 Antwort zu 2059034

    AW: 2x Geringfügig

    Also wenn ich das mit 14,5% rechne, dann sind das im Jahr rund 1275 Euro, die du nachzahlen müßtest. Also wie vermutet: Steuer ist dein geringstes Problem...

    Kathi (die da von Beginn an Geld auf die Seite legen würde, sonst wird das happig)

  •  09-09-2010, 19:16 2059492 Antwort zu 2059476

    AW: 2x Geringfügig

    Danke für die vielen Infos, nur diese ganzen Begriffe sagen mir nicht viel, muss ich noch googeln *g*. Und wie ich da was machen muss weiß ich auch nicht. 1275 Euro im Jahr nachzahlen?? hiiiiiilfeeeee

    Der Brutto-Netto-Rechner ist eine tolle Sache, gefällt mir ;)

  •  09-09-2010, 21:27 2059581 Antwort zu 2059492

    AW: 2x Geringfügig

    2x 366 = ist wie 732 Brutto, ergibt daher ca. 620 netto, d.h. ca 110 pro Monat gehen an die SV ... das sind die bereits schon erwähnten 1300.
    Am besten mit der SV eine Monatsrate von 110 Euro ausmachen, dann sollte es sich schon ausgehen.
  •  09-10-2010, 9:13 2059819 Antwort zu 2059492

    AW: 2x Geringfügig

    @Chococookie

    hast PN

  •  09-10-2010, 10:36 2059965 Antwort zu 2059819

    AW: 2x Geringfügig

    ich hab einmal den fehler gemacht und vergessen zu schauen wie lange ich noch in dem alten job angemeldet war, nachdem ich nie urlaub genommen hab, war das natürlich länger als ich dort wirklich gearbeitet hab. auch wenns ausbezahlt wird, müssen sie dich die urlaubstage trotzdem noch angemeldet lassen. hatte natürlich gleich wieder einen job, also 2 monate für die versicherung "doppelt" verdient. die versicherung bekommt das sehr schnell spitz - schneller als ich es gecheckt hab - und musste für 2 monate fast 100€ nachzahlen, was natürlich nicht sehr toll ist, wenn man nur ~360/monat verdient.
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